Micha's mobile Hundeschule & (Pension)

Hilfe dort, wo die Probleme entstehen

So, nun noch das Kleingedruckte ;-)

GELTUNGSBEREICH
Die AGB der Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen, Preise sind freibleibend.
Die aktuelle Version wird spätestens mit Inanspruchnahme der ersten Leistung / Buchung gültig oder kann über die HP eingesehen werden. Veränderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gegenseitigen Bestätigung.


LEISTUNGEN / VERTRAGSGEGENSTAND
Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden,  Seminare sowie Fun- und Sportgruppen . Diese beinhalten sowohl die theoretische sowie auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweise der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Rudel- und Aggressionsverhalten, zur allgemeinen artgerechten Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt. Es finden zeitlich intensive (meist 2 Stunden) kleine Gruppen mit individueller Betreuung statt.
Die Aufnahme des Halters und dessen Hund richtet sich nach dem Ausbildungsstand, den Vorstellungen, Zielen und Möglichkeiten sowie der Einstellung der Halter und wird nach Abstimmung mit der Trainerin entschieden. Mindestens eine kostenpflichtige Einzelberatung im häuslichen Umfeld ist hierfür Grundvoraussetzung.
Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Einzel-Unterrichtsstunden werden berechnet. Bei Abbruch des Trainings durch den Teilnehmer, egal aus welchen Gründen, kann für noch offene Stunden keine Rückzahlung erstattet werden. Die noch offenen Stunden sind nicht an andere Personen übertragbar.
Gruppenstunden und Spaziergänge werden in Form von individuellen Treffen an verschiedenen Orten abgehalten die vorher jeweils angekündigt werden. Ein Absage ist bis am Vortag des Treffens um 18 Uhr ohne Angabe von Gründen möglich. Bei einer Absage nach dem Vortag des Treffens, 18 Uhr wird die Gruppenstunde oder Spaziergang in Rechnung gestellt.
Die Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen dem Ausbildungsstand, den körperlichen Voraussetzungen von Hunden und Haltern und dem Alter der Hunde anzupassen, sowie die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichts und des Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen.  Auch behält sich die Firma vor, einen vom Halter/Hundeführer angewendeten Einsatz spezieller Hilfsmitteln oder den Umgang damit abzulehnen. Hierzu zählen z.B. Flexileinen, Stachelhalsbänder, Stromgeräte, ect.


VORAUSSETZUNGEN
Die Teilnahme mit einem Hund ist nur gestattet, wenn der Hundehalter einen altersentsprechenden Impfstatus des Hundes vorweisen kann. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Körperliche Einschränkungen sind mitzuteilen. Eine Kopie der gültigen Hunde Haftpflichtversicherung ist vor der Teilnahme an Gruppentreffen bei den Trainern abzugeben. Ohne, ist eine weitere Teilnahme nicht möglich und führt zum kostenpflichtigen Ausschluss wenn der Versicherungsschutz erloschen ist.
Der Teilnehmer muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund während der Trainingseinheiten zu führen und zu kontrollieren. Hilfestellung hierzu wird natürlich gerne im Bedarfsfall gegeben. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung dem Trainer. Es wird eine rücksichtsvolle, vorausschauende und nicht gefährdende oder störende Verhaltensweise allen Teilnehmern gegenüber erwartet.
Die Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension behält sich vor, Hunden und Haltern, die aufgrund nachhaltig auffälligen Verhaltens nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme oder weitere Teilnahme am Unterricht zu verweigern. Die Entscheidung über einen Ausschluss obliegt dem Inhaber der Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension in allen Fällen.
Es werden schriftlich wie auch mündlich Regeln aufgestellt, die jedem Halter und Hund die Möglichkeit geben, den Unterricht so intensiv  wie möglich nutzen zu können. Beispiel für einen möglichen Ausschluss: Belästigen von Passanten oder Hunden, auch und vor allem in freien Gebieten, Leinenkontakte usw., also nicht beachten von schriftlich oder mündlich abgesprochenen Regeln. Im Falle eines Ausschlusses,  besteht selbstverständlich die Möglichkeit durch Einzelunterricht den Hund und den Halter auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten, unter der Voraussetzung, dass der Halter gewillt und in der Lage ist, die erforderlichen Maßnahmen im Training und im Alltag umzusetzen. Kommt es zu einem solchen Ausschluss, können noch offene Gruppenstunden verrechnet werden. Ansonsten verfallen noch offene gebuchte Gruppenstunden.
Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt maßgeblich vom Verhalten und der Einstellung bzw. den Zielen der Teilnehmer/Teilnehmerinnen ab, deshalb wird keine Erfolgsgarantie gegeben. Eine telefonische Beratung als Hilfestellung ist im normalen Rahmen immer erwünscht und kostenfrei möglich.
Auffällige Veränderungen im Verhalten des Hundes im Alltag (dem Berater bekannten) sind zeitgleich mitzuteilen. Im Bedarfsfall kann telefonisch oder per Mail (kostenfrei) oder  persönlich Hilfestellung (kostenpflichtig) gegeben werden. Dies dient der Sicherheit aller und unterstützt die stressfreie und zielgerichtete Teilnahme für alle Halter und Hunde.
Verrichtet der Hund das große Geschäft auf dem Übungsgelände oder in angrenzenden Grundstücken, so ist dies unverzüglich zu entfernen. Die Kot-Tüte hat der jeweilige Hundehalter mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Hunde sollen aber in einem gelösten Zustand in die Gruppe gehen. Vorher ausreichend (entsprechend dem Alter der Hunde) bewegen.

HAFTUNG
Die Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension sowie der Inhaber, Michael Strunk, übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Auch nicht wenn auf Anweisung des Trainer im Freilauf Schäden entstehen. Die Verantwortung hat der Hundehalter.
Die Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Das Begehen und Beklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für alle Schäden, die durch ihre Kinder entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich, Schäden die sein Hund verursacht hat zu zahlen oder seine Versicherung in Kenntnis zu setzen. Eine nicht laufende Versicherung führt zum kostenpflichtigen Ausschluss des Teilnehmers.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko des Halters/Besuchers. Alle Handlungen von ihm sind eigenverantwortlich.
Es haftet der jeweilige Teilnehmer für etwaige Verletzungen an Menschen und anderen Hunden oder Sachgegenständen  unbeachtet der Hintergründe, maßgeblich ist hier der entstandene Schaden.


Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sog. Gefährdungshaftung...
haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, beziehungsweise mit verursacht hat. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden... . Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden trifft. ...Eine typische Tiergefahr ist zum Beispiel das Anspringen oder Beißen und Umrennen durch Hunde, Kollision eines Radfahrers... . Der Hundehalter muss für seinen Hund haften, wenn der Hund direkt einen Schaden herbeigeführt hat (z.B. jemanden gebissen) und auch, wenn der Hund das Schadensereignis nur mittelbar ausgelöst hat... .

SONSTIGES
Fotos und Videoaufnahmen, die während einer Veranstaltung oder Übungsstunde entstehen, darf die Firma Michas mobilen Hundeschule & Hundepension für ihre Zwecke Homepage / Werbung /  Flyer verwenden. Ist ein Teilnehmer nicht einverstanden, bitte ansprechen. Bilder der Homepage oder in den Gruppen angefertigt dürfen nicht ohne Absprache von Teilnehmern oder Besuchern veröffentlicht werden.